Mitglieder
Gemäss unseren Statuten (Art. 6) kann Mitglied werden, wer im Besitze der bürgerlichen Rechte ist und von der Generalversammlung aufgenommen wird. Die Mitglieder verpflichten sich zu einem jährlichen Beitrag, der durch die Generalversammlung bestimmt wird. Von einer interessierten Person wird erwartet, dass sie die Ziele und Interessen unserer Gesellschaft unterstützt und fördert.